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Mavic® bietet auf Laufräder, die bei von Mavic® autorisierten Fachhändlern erworben wurden, diese erweiterte MP3 Garantie, gültig für zwei Jahre ab Kaufdatum für den Erstbesitzer zu den im Folgenden festgelegten Konditionen. Um diese Garantie in Kraft zu setzen, muss das MP3 Garantieprogramm zusammen mit den entsprechenden Laufrädern erworben werden. Zudem muss das Anmeldeformular im Internet innerhalb von 5 Tagen nach Kauf der Laufräder und des MP3 Programms ausgefüllt und bestätigt werden. |
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Kosten
Eine MP3 Preisliste erhält man im Internet unter www.mavic-mp3.com und auf Anfrage bei jedem von Mavic® autorisierten Fachhändler in Ländern, in denen diese Garantieerweiterung erhältlich ist. |
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Verpflichtungen
Mavic® ist lediglich dazu verpflichtet, das von dem Problem betroffene Einzelteil des Laufrades entweder zu reparieren oder zu ersetzen. |
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Einschränkungen der MP3 Garantie
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Transport, bei der Lagerung, aus Nichtbeachten der Bedienungsanleitung und der darin enthaltenen Hinweise und Vorschriften zur Benutzung, aus einer falschen Montage oder in Verbindung mit nicht-kompatiblen Fremdprodukten, aus ungenügender Wartung, normaler Abnutzung, aus zweckentfremdeter oder falscher Verwendung sowie aus Abänderung oder Beschädigung des Produktes entstehen. Von der Mavic® Garantie ausgeschlossen sind sämtliche Produkte, die bei anderen als den von Mavic® autorisierten Fachhändlern gekauft wurden. Dies betrifft auch die Garantie, dass die zugesicherten Produkt-Eigenschaften eingehalten werden. Diese Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den Erstbesitzer. Sollte das Laufrad als Geschenk erworben werden, vergessen Sie nicht, bei der Registrierung den tatsächlichen Benutzer auf dem MP3 Verkaufsbeleg einzutragen, damit sie für diese Person gültig ist. |
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Garantieansprüche - Vorgehensweise
Der autorisierte Fachhändler unterstützt den Kunden bei der Geltendmachung von MP3 Garantieansprüchen. Dazu muss der Fachhändler vorab beim zuständigen Mavic-Kundendienst (oder dem jeweiligen Importeur seines Landes (1)) das Einverständnis für eine Rücksendung mit Garantieanspruch einholen. Das vollständige Laufrad wird zusammen mit einem Beleg mit Kaufdatum (Rechnung oder Doppel der Garantiekarte), dem MP3 Verkaufsbeleg sowie der MP3 Registrierungsbestätigung (E-Mail-Ausdruck) durch den autorisierten Fachhändler zum zuständigen Mavic Kundendienst (oder dem jeweiligen Importeur seines Landes (1)) geschickt, der für die weitere Bearbeitung verantwortlich ist (2).
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MP3 - Verkaufsbeleg
Der MP3 Verkaufsbeleg, der beim Kauf ausgestellt wird, muss sorgfältig aufbewahrt werden. Er muss bei jeglichen Garantieansprüchen vorgelegt werden. |
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(1) Eine aktuelle Liste erhalten Sie bei MAVIC - 74996 ANNECY CEDEX 9 oder auf www.mavic.com. (2) Anderweitig vorgebrachte Reklamationen oder ohne unser Einverständnis vorgenommene Rücksendungen können nicht berücksichtigt werden. |