Mavic® Produkt Protection Plan (MP3)
Gültig seit Oktober 2006

Mavic® bietet auf Laufräder, die bei von Mavic® autorisierten Fachhändlern erworben wurden, diese erweiterte MP3 Garantie, gültig für zwei Jahre ab Kaufdatum für den Erstbesitzer zu den im Folgenden festgelegten Konditionen. Um diese Garantie in Kraft zu setzen, muss das MP3 Garantieprogramm zusammen mit den entsprechenden Laufrädern erworben werden. Zudem muss das Anmeldeformular im Internet innerhalb von 5 Tagen nach Kauf der Laufräder und des MP3 Programms ausgefüllt und bestätigt werden.
Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Kunde nachweisen, dass er das betroffene Laufrad und das zugehörige MP3 Programm erworben hat (Kaufbelege) und dass er die Registrierung zu dieser erweiterten Garantie vorgenommen hat (Registrierungsbestätigung per E-Mail). Ebenfalls muss er das Kaufdatum und den Namen des Händlers nachweisen sowie die vorgeschriebene Vorgehensweise einhalten.

Kosten

Eine MP3 Preisliste erhält man im Internet unter www.mavic-mp3.com und auf Anfrage bei jedem von Mavic® autorisierten Fachhändler in Ländern, in denen diese Garantieerweiterung erhältlich ist.
Zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Informationsschreibens gilt die Garantie in folgenden Ländern: Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweiz und USA. Nichtsdestotrotz prüfen Sie bitte beim Laufrad-Kauf mit Ihrem Fachhändler oder im Internet nach, ob die MP3 Garantie in diesem Land noch Gültigkeit hat.

Verpflichtungen

Mavic® ist lediglich dazu verpflichtet, das von dem Problem betroffene Einzelteil des Laufrades entweder zu reparieren oder zu ersetzen.
Unter den erweiterten Garantieanspruch fallen: Unfälle, unbeabsichtigte Schläge oder Stürze mit dem vom MP3 Programm geschützten Laufrad.

Einschränkungen der MP3 Garantie

Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Transport, bei der Lagerung, aus Nichtbeachten der Bedienungsanleitung und der darin enthaltenen Hinweise und Vorschriften zur Benutzung, aus einer falschen Montage oder in Verbindung mit nicht-kompatiblen Fremdprodukten, aus ungenügender Wartung, normaler Abnutzung, aus zweckentfremdeter oder falscher Verwendung sowie aus Abänderung oder Beschädigung des Produktes entstehen. Von der Mavic® Garantie ausgeschlossen sind sämtliche Produkte, die bei anderen als den von Mavic® autorisierten Fachhändlern gekauft wurden. Dies betrifft auch die Garantie, dass die zugesicherten Produkt-Eigenschaften eingehalten werden. Diese Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den Erstbesitzer. Sollte das Laufrad als Geschenk erworben werden, vergessen Sie nicht, bei der Registrierung den tatsächlichen Benutzer auf dem MP3 Verkaufsbeleg einzutragen, damit sie für diese Person gültig ist.
Diese Garantie gilt nicht für Teile, die sich bei normaler Verwendung abnutzen, wie z.B. die Bremsflanken einer Felge (falls eine Felgenbremse benutzt wird), Kugellager, Sperrklinken und Freilaufsysteme …
Die Garantie ist auf je 3-maligen Austausch von Felge oder Nabe innerhalb der Garantiezeit beschränkt.
Diese Garantie gilt nicht für Laufräder, die von anderen als dem Mavic® Kundendienst oder den autorisierten Mavic® Vertretern im jeweiligen Land repariert oder gewartet wurden (1).
Diese Garantie gilt nicht für Laufräder, deren Seriennummern oder Kenndaten entfernt, beschädigt oder geändert wurden.

Diese Garantie bietet keinen Anspruch auf Erstattung von Versandkosten des Kunden gegenüber Mavic®.

Die Garantie schliesst spezielle Rechte in manchen Ländern nicht aus. So kann ein Verbraucher auf Grund seines Wohnsitzes zusätzliche Rechte besitzen. Manche Gesetzgeber sehen Haftungs-Ausschluss oder -Beschränkungen bei bestimmten Schadensarten, Produktgattungen und Folgeschäden oder die zeitliche Beschränkung der Garantie nicht vor. Daher gelten die genannten Ausschlüsse und Beschränkungen nicht überall. Lokale Steuern, Zolltarife und Versandkosten können zusätzlich entstehen. In den USA gelten von Bundesstaat zu Bundesstaat teilweise unterschiedliche, zusätzliche Gesetze. Auch wenn einzelne Teile der Garantiebestimmungen auf Grund gesetzlicher Regelungen nicht angewendet werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen davon jedoch unangetastet und gelten weiterhin. Diese Garantie ist möglicherweise in manchen Ländern nicht erhältlich.
Zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Informationsschreibens gilt die Garantie in folgenden Ländern: Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweiz und USA. Nichtsdestotrotz prüfen Sie bitte beim Laufrad-Kauf mit Ihrem Fachhändler oder im Internet nach, ob die MP3 Garantie in diesem Land noch Gültigkeit hat.

Garantieansprüche - Vorgehensweise

Der autorisierte Fachhändler unterstützt den Kunden bei der Geltendmachung von MP3 Garantieansprüchen. Dazu muss der Fachhändler vorab beim zuständigen Mavic-Kundendienst (oder dem jeweiligen Importeur seines Landes (1)) das Einverständnis für eine Rücksendung mit Garantieanspruch einholen. Das vollständige Laufrad wird zusammen mit einem Beleg mit Kaufdatum (Rechnung oder Doppel der Garantiekarte), dem MP3 Verkaufsbeleg sowie der MP3 Registrierungsbestätigung (E-Mail-Ausdruck) durch den autorisierten Fachhändler zum zuständigen Mavic Kundendienst (oder dem jeweiligen Importeur seines Landes (1)) geschickt, der für die weitere Bearbeitung verantwortlich ist (2).

Das neue oder reparierte Produkt wird an den Wiederverkäufer/Händler zurück geschickt.

MP3 - Verkaufsbeleg

Der MP3 Verkaufsbeleg, der beim Kauf ausgestellt wird, muss sorgfältig aufbewahrt werden. Er muss bei jeglichen Garantieansprüchen vorgelegt werden.


(1) Eine aktuelle Liste erhalten Sie bei MAVIC - 74996 ANNECY CEDEX 9 oder auf www.mavic.com.
(2) Anderweitig vorgebrachte Reklamationen oder ohne unser Einverständnis vorgenommene Rücksendungen können nicht berücksichtigt werden.